9.1 finsolio räumt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages zeitlich beschränkte Recht ein, auf die Plattform mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Plattform verbundenen Funktionalitäten gemäß des geschlossenen Nutzungsvertrags zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Nutzer nicht.
9.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Zugang zur Plattform oder die Inhalte der Plattform unbefugten Dritten gegenüber zugänglich zu machen, zu veräußern, zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleihen, öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben.
9.3 Der Lizenznehmer räumt finsolio das einfache, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vom Lizenznehmer im Rahmen der Plattform verwendeten Inhalten, z.B. Fotos, Logos, Firmenbezeichnung, Dokumente, Texte, Links (nachfolgend insgesamt „Lizenznehmer-Inhalte“) ein. Hiervon erfasst ist insbesondere das Recht der Vervielfältigung, der Verwendung, des Betreibens, des Kopierens, des öffentlichen Vorführens oder Anzeigens, des Verbreitens, des Modifizierens, des Übersetzens und des Erstellens von abgeleiteten Versionen der Verbreitung sowie das Recht der Bearbeitung. finsolio ist insbesondere berechtigt, die Lizenznehmer -Inhalte technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Empfangsgeräten oder in Services und Softwareapplikationen dargestellt werden können.
9.4 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, im Namen des Lizenznehmers Werbemaßnahmen gegenüber den Nutzern durchzuführen, insbesondere den Nutzern passende Produkte zum Kreditvertrag, wie Versicherungen, oder weitere Kreditangebote, wie Ratenkredite oder Anschlussfinanzierungen, anzubieten (insgesamt „Werbemaßnahmen“). Der Lizenznehmer räumt finsolio entsprechende Rechte an den Lizenznehmer -Inhalten zur Durchführung der Werbemaßnahmen ein. finsolio verpflichtet sich Werbemaßnahmen unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Wettbewerbsrechte und Datenschutzrechtes durchzuführen. Für den Fall, dass Nutzer Ansprüche gegen den Lizenznehmer aufgrund der Werbemaßnahmen geltend machen, stellt der finsolio den Lizenznehmer insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit den Werbemaßnahmen frei, sofern sich die Verletzung nicht unmittelbar aus den vom Lizenznehmer bereitgestellten Lizenznehmer -Materialien ergibt. Von der Freistellung umfasst sind auch Kosten der Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen finsolio aus diesem Sachverhalt behält sich der Lizenznehmer vor.